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Betrieb einer Gaststätte widerspricht der Zweckbestimmung als Ladenlokal in der Teilungserklärung; §§ 15 Abs. 1 u. 3, 22 Abs. 1 WEG; 1004, 242 BGB
OLG Celle, AZ: 4 W 138/03, 24.09.2003
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwirkung Verjährung Umfang der Nutzung Veränderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Pizzeria Ladenlokal Kneipe Gaststätte Restaurant Ladenöffnungszeiten Ladenschlussgesetz intensivere Teileigentum Sondereigentum gewerbliche Gewerbeeinheit Zustandstörer Unmöglichkeit
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