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Beschluss zur Abänderung des Kostenverteilerschlüssels zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer ist nichtig.§§ 14 Nr. 1, 16 Abs. 3 u. 4, 22 Abs. 1 u. 2 WEG; 139 BGB
LG München I, AZ: 1 S 13821/13, 23.06.2014
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG München I entspricht der mittlerweile einhelligen Rechtsprechung der Landgerichte sowie des BGH. In der Praxis der Beschlussfassungen und zum Teil auch noch in der Rechtsprechung der Amtsgerichte kommt es immer wieder zu Verwechselungen zwischen den weitreichenden Rechtsfolgen des § 16 Abs. 3 WEG und den engen Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 WEG mit zum Teil gravierenden Fehlentscheidungen. Daher sollte in jedem Einzelfall genau geprüft werden, welche Kosten für welche Maßnahme letztlich auf welche Eigentümer umgelegt werden sollen. Eine schematische Betrachtungsweise verbietet sich dabei.
Verbundene Urteile
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OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 393/13, 12.06.2014
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LG Berlin, AZ: 55 S 127/12, 03.12.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 162/10, 01.04.2011
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OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 403/05, 19.06.2007
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BayObLG München, AZ: 2Z BR 161/03, 25.09.2003
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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- kein direkter Anspruch auf Nachbesserung einer Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
- Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung einer Einberufung einer Versammlung geltend machen / Der Streitwert entspricht der Hälfte der möglichen Beschlussanfechtungsklage; §§ 49 GKG; 24 WEG
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