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Beschluss zur Abänderung des Kostenverteilerschlüssels zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer ist nichtig.§§ 14 Nr. 1, 16 Abs. 3 u. 4, 22 Abs. 1 u. 2 WEG; 139 BGB
LG München I, AZ: 1 S 13821/13, 23.06.2014
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG München I entspricht der mittlerweile einhelligen Rechtsprechung der Landgerichte sowie des BGH. In der Praxis der Beschlussfassungen und zum Teil auch noch in der Rechtsprechung der Amtsgerichte kommt es immer wieder zu Verwechselungen zwischen den weitreichenden Rechtsfolgen des § 16 Abs. 3 WEG und den engen Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 WEG mit zum Teil gravierenden Fehlentscheidungen. Daher sollte in jedem Einzelfall genau geprüft werden, welche Kosten für welche Maßnahme letztlich auf welche Eigentümer umgelegt werden sollen. Eine schematische Betrachtungsweise verbietet sich dabei.
Verbundene Urteile
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OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 393/13, 12.06.2014
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LG Berlin I, AZ: 55 S 127/12, 03.12.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 162/10, 01.04.2011
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OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 403/05, 19.06.2007
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BayObLG München, AZ: 2Z BR 161/03, 25.09.2003
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- Nur die Juristische Person - nicht deren gesetzlicher Vertreter - kann zum Beirat bestellt werden; § 29 Abs. 1 Satz 1 WEG
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