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Beschluss über das Einfangen von freilaufenden Katzen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung
AG Bottrop, AZ: 20 C 33/13., 26.01.2014
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Ein Beschluss, der den neuen Verwalter verpflichtet, kostenpflichtig die Jahresabrechnungen des Vorverwalters vorzunehmen, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, da den Wohnungseigentümern durch diesen Beschluss unnötige Kosten entstehen.

Soweit die Abrechnungen für die Jahre 2010 und 2011 möglicherweise inhaltlich unrichtig sind, müsste zunächst der frühere Verwalter aufgefordert werden, die Abrechnungen gegebenenfalls zu korrigieren. Im Falle der Weigerung besteht zunächst die Möglichkeit, den früheren Verwalter gerichtlich in Anspruch zu nehmen und erst im Falle einer Weigerung trotz rechtskräftigen Urteils käme eine Ersatzvornahme durch den neuen Verwalter in Betracht.

Ein Beschluss über das Einfangen von freilaufenden Katzen zwecks Kastrierung widerspricht der ordnungsgemäßen Verwaltung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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