Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Aktivlegitimation eines Webdesigners zu einem Werbeverlag bei unerwünschten Telefonanrufen zu Werbezwecken; § 8 Abs. 3 UWG
LG Essen, AZ: 45 O 10/15, 27.03.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Webdesigner kann Mitbewerber eines Werbeverlages im Sozialsponsoring sein. Mitbewerber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Ein solches setzt voraus, dass die Parteien gleichartige Dienstleistungen innerhalb desselben
Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die beanstandete
Wettbewerbshandlung das in Frage kommende Unternehmen in seinem Absatz
behindern oder stören kann.

Im Interesse eines effektiven Wettbewerbsschutzes ist bei der Annahme dieser Voraussetzungen insgesamt eine großzügige Betrachtungsweise angezeigt (BGH GRUR 2000, 907; 2006, 1042).

Bietet ein Webdesigner nicht nur die Erstellung von Homepages, sondern zudem Leistungen wie die Suchmaschinen-Optimierung und Online-Marketing-Maßnahmen an, nämlich Werbung mit Bannern und Texteinblendungen auf anderen Websites sowie bezahlte Einblendungen in Ergebnisseiten von Suchmaschinen, z.B. über das Google AdWords-Programm, sind die Leistungen austauschbar, zu einem Verlag, der einen Werbeauftritt durch die kostenpflichtige Aufnahme in die Sponsorenliste eines Arbeitsbuchs für Schulkinder anbietet.

Vor diesem Hintergrund kann die beanstandete Wettbewerbshandlung den Webdesigner in seinem Absatz behindern oder stören. Kunden, die sich für ein Sozialsponsoring in dem entscheiden, gehen möglicherweise als Kunden
für die Werbung über das Internet verloren, z.B. weil der Werbeetat begrenzt ist oder sie sich schlicht für eine andere Werbestrategie entschieden haben.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Telefonaquise / Abs. 2 UWG Telefonanruf Telefonwerbung Einwilligung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop