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Zur Eigenbedarfskündigung wegen Betriebsbedarf; § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 44/16, 29.03.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag Rechtsanwalt Kündigung Vermieter Eigenbedarfskündigung betriebliche Gründe Schadenersatz Schadensersatz vorgetäuschte
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- Eigenbedarfskündigung: Einziehende Person muss nicht namentlich in der Kündigung benannt werden, aber eindeutig identifizierbar sein; § 573 Abs. 3 BGB
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