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Verwalter darf nicht ohne Beschluss eine Hausordnung oder Parkplatzordnung aufstellen; §§ 13 Abs. 2, 15 Abs. 3 WEG; 1004 BGB
AG Rostock, AZ: 54 C 27/16, 30.11.2016
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Nutzungsänderung Stellplatzordnung Nutzungsänderung Nutzungsregelung
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