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Ohne wirksam beschlossenen Wirtschaftsplan kein Anspruch der WEG-Gemeinschaft auf Zahlung von Hausgeldern; § 28 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 33/17, 15.05.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zahlung säumiger Eigentümer fälligkeit Anspruchsgrundlage rechtsanwalt Frank Dohrmann Wohnungseigentümergemeinschaft Wohngeld
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In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Hausgelder ohne wirksamen Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnungen eingeklagt werden.
Wirksamkeit erhalten Wirtschaftplan/Jahresabrechnung ab nicht schon mit ihrer Erstellung, sondern erst mit ihrer Beschlussfassung. Daher sollte im Einzelfall immer erst genau geprüft werden, ob ein entsprechender Beschluss erfolgt ist. Sonst fehlt es an einer Anspruchsgrundlage.