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Mieter muss nach Auszug Parkettboden nicht abschleifen und versiegeln/ Kein Schadensersatz für den Vermieter wegen Verschlechterung der Mietsache ohne vorherige Aufforderung und Fristsetzung; §§ 280, 281, 307 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-11 S 69/17, 20.06.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung Kaution Auszahlung Auskehren Bürgen bedienen rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Jahresfrist Abrechnen Mietvertrag Beendigung
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