Detailansicht Urteil
Verlegung des Müllplatzes begründet grds. keine Mietminderung; §§ 536, 242 BGB, 256 ZPO
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 31 C 156/16, 13.10.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Aurich, AZ: 4 S 46/17, 24.07.2017
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 243/14, 28.10.2014
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 78/13, 23.07.2014
-
OLG München, AZ: 34 Wx 76/05, 19.09.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietminderung Mangel Mängel Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Vermieter veräußert Mietobjekt: keine fiktive Schadensabrechnung gegenüber Mieter bei Verschlechterung der Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses
- Keine Nutzungsentschädigung für entgangene Gartennutzung - langjährige Pflanzen werden mit Einpflanzung Bestandteil des Grundstücks
- Änderung der Rechtsprechung: Vermieter haftet für defekten Telefonanschluss; §§ 535, 280 BGB
- Feststellungsklage zur Mietminderung zulässig/ bauseits bedingter Mangel rechtfertigt bei Schimmelbildung nicht immer eine Mietminderung; §§ 535, 536, 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB
- Vermieter haftet für Umzugskosten bei unterlassener Mängelbeseitigung; §§ 538, 542 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Makler Teilungserklärung Eigentümerversammlung/ Garage Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Nachbarrecht Arzthaftung Jahresabrechnung Telefonwerbung Kurioses Schimmel Mietminderung Abmahnung Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Protokoll Gemeinschaftseigentum Abschleppen Wurzeln Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Beirat Verwalter Treppenlift Verwaltungsbeirat Tierhaltung Gegenabmahnung Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Kündigung Veränderung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!