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Reiserücktritt möglich, wenn Reiseunterlagen fehlen, § 651f Abs. 1 BGB
LG Wuppertal, AZ: 9 S 294/11, 30.08.2012
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Wenn die erforderlichen Reiseunterlagen bei dem vorgesehenen Reiseantritt fehlen und sie objektiv nicht mehr zu beschaffen sind, ist die sofortige Kündigung des Reisevertrags gerechtfertigt.

Es ist nicht zuzumuten, zunächst zum Reiseziel zu reisen, um dann dort festzustellen, dass die Leistungen mangels geeigneten Nachweises verweigert werden oder man aber in Vorleistung treten muss.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Pauschalreisevertrag: Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung nach Kündigung des Vertrages wegen fehlender Reiseunterlagen bei Reiseantritt Reiserücktritt