Detailansicht Urteil
Ein kurzfristiger Umtausch von Kreuzfahrtschiffen stellt kein Reisemangel dar
AG München, AZ: 133 C 952/16, 30.06.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bonn, AZ: 101 C 423/15, 15.01.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 76/11, 17.04.2012
-
AG Rostock, AZ: 47 C 241/10, 18.03.2011
-
LG Köln, AZ: 24 S 11/03, 11.12.2003
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Urlaub Reise Schiff Boot Kreuzer Kreuzfahrt Kabine Bar Geräusche Lärm Unannhemhlichkeiten Mangel Reisemangel Schadenersatz Minderung
Ähnliche Urteile
- Ausgleichsleistungen bei großer Flugverspätung und Nutzung eines Ersatzflugs
- Haftung für unterbliebene Information über Einreisemodalitäten beim Reisevertrag
- Pauschalreisevertrag: Wegfall des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters während Corona
- Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters beim Rücktritt vom Pauschalreisevertrag?
- Entschädigungsloser Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Covid-19-Pandemie?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Einstimmigkeit Sondereigentum Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Miete Eigenbedarfskündigung Beschluss Arzthaftung Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Kurioses Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Wurzeln Verwalter Schimmel Protokoll Tierhaltung Kündigung Telefonwerbung Verkehrsunfall Abschleppen Nachbarrecht Beirat Anfechtungsklage Garage Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Treppenlift Veränderung Makler Mietminderung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!