Detailansicht Urteil
Einigung über ein Sondernutzungsrecht ohne Grundbucheintrag bindet den Rechtsnachfolger nicht; §§ 10 Abs. 2 u. 3 WEG; 242, 902, 985 BGB
AG Oberhausen, AZ: 34 C 28/17, 02.05.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 50/17, 05.01.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 34/13, 11.06.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 58/99, 20.09.2000
-
OLG Saarbrücken, AZ: 5 W 370/97, 12.02.1998
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 118/94, 30.06.1995
Ähnliche Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 220/09, 08.07.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondernutzungsrecht Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer können das Betreten ihrer vermieteten Wohnung durch andere Miteigentümer nicht durch Beschluss verbieten lassen
- Betrieb einer psychotherapeutischen Praxis in Eigentumswohnung unzulässig; §§ 14, 22 WEG
- Gewerbliches Teileigentum darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden; §§ 10 Abs. 2 S. 3, 15 Ans. 1 u. 3 WEG
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung der sachenrechtlichen Zuordnung; §§ 10 Abs. 2 WEG, 242, 280 BGB
- Heimähnliche Unterbringung von Flüchtlingen darf nur im Teileigentum, nicht im Wohneigentum erfolgen; § 1 Abs. 1, Abs. 3 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Verkehrsunfall Verwalter Tierhaltung Jahresabrechnung Treppenlift Kündigung Kurioses Beirat Garage Telefonwerbung Protokoll Nachbarrecht Abschleppen Wurzeln Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Makler Veränderung Miete Teilungserklärung Einstimmigkeit Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Abmahnung Gegenabmahnung Beschluss Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Schimmel Arzthaftung Sondereigentum Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Diese Rechtsauffassung dürfte allerdings falsch sein, da es vorliegend nicht um den Umfang der Ausübung des Sondernutzungsrechts ging, sondern um die Frage, wer an der Garage ein Sondernutzungsrecht besitzt, was jedoch eine sachenrechtliche Streitigkeit darstellt. Diese ist aber keine WEG-Angelegenheit und somit eine Zivilsache(so auch BGH V ZB 220/09 und OLG Saarbrücken 5 W 370/97).