Detailansicht Urteil
Einigung über ein Sondernutzungsrecht ohne Grundbucheintrag bindet den Rechtsnachfolger nicht; §§ 10 Abs. 2 u. 3 WEG; 242, 902, 985 BGB
AG Oberhausen, AZ: 34 C 28/17, 02.05.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 50/17, 05.01.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 34/13, 11.06.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 58/99, 20.09.2000
-
OLG Saarbrücken, AZ: 5 W 370/97, 12.02.1998
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 118/94, 30.06.1995
Ähnliche Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 220/09, 08.07.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondernutzungsrecht Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop
Ähnliche Urteile
- Jahrelange unentgeltliche Stellplatznutzung kann durch GdWE widerrufen werden; §§ 19, 1004 BGB
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Pflegeheim für Demenzkranke in Eigentumswohnung unzulässig; §§ 1 Abs. 2, 12Abs. 2, 15 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Eigentümerversammlung Beirat Arzthaftung Treppenlift Verwalter Tierhaltung Verkehrsunfall Abmahnung Kurioses Eigenbedarfskündigung Wurzeln Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Beschluss Mietminderung Miete Gegenabmahnung Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Veränderung Einstimmigkeit Nachbarrecht Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Kündigung Wohnungseigentümer Garage Abschleppen Protokoll Telefonwerbung Sondereigentum Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Diese Rechtsauffassung dürfte allerdings falsch sein, da es vorliegend nicht um den Umfang der Ausübung des Sondernutzungsrechts ging, sondern um die Frage, wer an der Garage ein Sondernutzungsrecht besitzt, was jedoch eine sachenrechtliche Streitigkeit darstellt. Diese ist aber keine WEG-Angelegenheit und somit eine Zivilsache(so auch BGH V ZB 220/09 und OLG Saarbrücken 5 W 370/97).