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Einigung über ein Sondernutzungsrecht ohne Grundbucheintrag bindet den Rechtsnachfolger nicht; §§ 10 Abs. 2 u. 3 WEG; 242, 902, 985 BGB
AG Oberhausen, AZ: 34 C 28/17, 02.05.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondernutzungsrecht Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop
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Diese Rechtsauffassung dürfte allerdings falsch sein, da es vorliegend nicht um den Umfang der Ausübung des Sondernutzungsrechts ging, sondern um die Frage, wer an der Garage ein Sondernutzungsrecht besitzt, was jedoch eine sachenrechtliche Streitigkeit darstellt. Diese ist aber keine WEG-Angelegenheit und somit eine Zivilsache(so auch BGH V ZB 220/09 und OLG Saarbrücken 5 W 370/97).