Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Bildberichterstattung ohne Einwilligung über Prominente beim Einkaufen
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 243/06, 01.07.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Berichterstattung, die nur der Befriedigung des Unterhaltungsinteresses bestimmter Leser dient, mag zwar möglicherweise als reine Wortberichterstattung zulässig sein. Sie rechtfertigt es jedoch nicht, dass der Abgebildete einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht durch Veröffentlichung eines Bildes in dieser zu ihrer Privatsphäre gehörenden Situation ohne ihre Einwilligung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG hinnehmen muss.

Das Selbstbestimmungsrecht der Presse erfasst nicht die Entscheidung, wie das Informationsinteresse zu gewichten ist, sondern diese Gewichtung zum Zweck der Abwägung mit gegenläufigen Interessen der Betroffenen vielmehr im Fall eines Rechtsstreits den Gerichten obliegt.

Beschränkt sich der begleitende Bericht darauf, lediglich einen Anlass für die Abbildung prominenter Personen zu schaffen, ohne dass die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung erkennen lässt, ist es nicht angezeigt, dem Veröffentlichungsinteresse den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz einzuräumen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Zeitschrift Foto Paparazzi veröffentlicht Artikel Beitrag Recht am eigenen Bild allgemeines Persönlichkeitsrecht Presse Freiheit nicht erlaubt