Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der 1. Fußball-Bundesliga
BAG Erfurt, AZ: 7 AZR 312/16, 16.01.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Verein, welcher der 1. Fußball-Bundesliga angehört, und einem Lizenzspieler ( Torhüter) ist durch den sachlichen Grund der Eigenart der Arbeitsleistung (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG) gerechtfertigt und daher wirksam.

Die Eigenart der Arbeitsleistung kann die Befristung eines Arbeitsvertrags nur dann rechtfertigen, wenn die Arbeitsleistung Besonderheiten aufweist, aus denen sich ein berechtigtes Interesse der Parteien, insbesondere des Arbeitgebers, ergibt, statt eines unbefristeten nur einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen.

Die Arbeitsvertragsbeziehungen zwischen einem Fußballverein der 1. Bundesliga und einem Lizenzspieler weisen Besonderheiten auf, die regelmäßig geeignet sind, die Befristung des Arbeitsvertrags sachlich zu rechtfertigen.

Im Berufsfußball als Mannschaftssport und insbesondere im Bereich des Spitzenfußballs liegt die Entscheidung des durch den Trainer handelnden Vereins, einen Spieler nicht einzusetzen, regelmäßig im Rahmen des Direktionsrechts, wobei der Trainer nach nach freiem Ermessen entscheiden darf.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Befristung Befristungsabrede Befristungsgrund Sachgrundbefristung befristetes Arbeitsverhältnis Eigenart der Arbeitsleistung Profifußball Verlängerungsoption Rechtmäßigkeit befristeter Arbeitsverträge von Profi-Fußballern Heinz Müller Mainz 05