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Zur Stimmrechtsmajorisierung bei noch nicht errichtetem Teileigentum und zum Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung; § 10 Abs. 2 S. 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 72/18, 18.01.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Änderung Anspruch Mehrheitseigentümer Reduzierung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Stimmrechtsausübung Bottrop
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