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Einzelner Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf anteiligen Auskehr der Mieten vermieteter Gemeinschaftsflächen / Bootssteg als Gemeinschaftseigentum; §§ 16 WEG; 94, 95 BGB
LG Berlin I, AZ: 55 S 48/17, 18.09.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ungerechtfertigte Bereicherung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop fest verbunden wesentlicher Bestandteil Grundstück Wohnungseigentümergemeinschaft Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Sondernutzungsrecht
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