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Außerordentliche Kündigung wegen rassistischer Beleidigung eines Arbeitskollegen per WhatsApp
LAG Stuttgart, AZ: 17 Sa 3/19, 05.12.2019
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Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Arbeitskollegen durch die wiederholte Versendung von Nachrichten und Filmen per WhatsApp massiv, stellt dies einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

Das Weiterleiten von Ton- und Bilddateien, die ein Nutzer von WhatsApp selbst über den Instant-Messaging-Dienst erhalten hat, fällt nicht unter den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG.
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