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Schmälern Sondertilgungsoptionen die Vorfälligkeitsentschädigung?
BGH Karlsruhe, AZ: XI ZR 388/14, 19.01.2016
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Die von einem Kreditinstitut bei der Vergabe grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen an Verbraucher, bei denen den Darlehensnehmern Sondertilgungsrechte innerhalb des Zinsfestschreibungszeitraums eingeräumt werden, verwendetDie von einem Kreditinstitut bei der Vergabe grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen an Verbraucher, bei denen den Darlehensnehmern Sondertilgungsrechte innerhalb des Zinsfestschreibungszeitraums eingeräumt werden, verwendete vorformulierte Vertragsbestimmung

"Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt."

ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

"Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt."

ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Vorfälligkeitsentschädigung; Berechnungsmethoden; Kündigungsrecht; Aufhebungsvereinbarung Kredit Darlehen zurückzahlen früher frühzeitig vorzeitig Zinsen bank geld leihen basiszinssatz prozent sittenwidrig verboten unwirksam AGB Kontrolle