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Kirchen, Moscheen und Synagogen bleiben in Niedersachen wegen Corona weiterhin geschlossen
OVG Lüneburg, AZ: 13 MN 109/20, 23.04.2020
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Das Verbot unterbindet die gezielte Zusammenkunft zahlreicher Personen zum Zweck auch länger andauernder gemeinsamer Verrichtungen mit Blick auf deren erhöhtes infektionsschutzrechtliches Gefährdungspotenzial. Mildere, zur Zielerreichung gleich geeignete Mittel, stehen angesichts der Vielzahl von Personen und des Zusammentreffens in einem überschaubaren geschlossenen Raum nicht zur Verfügung. Die individuelle Glaubensausübungsfreiheit und auch religiöse Versammlungen unter freiem Himmel blieben zudem möglich.

Der damit noch für die Gültigkeitsdauer der Verordnung bis zum 06.05.2020 verbundene Eingriff in die kollektive Glaubensausübungsfreiheit wird vom öffentlichen Interesse an einer weiteren Ausbreitung des Infektionsgeschehens überwogen.
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