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Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Rechtmäßigkeit einer arbeitgeberseitigen Weisung über den Arbeitsort
LAG Rostock, AZ: 3 SaGa 5/20, 29.04.2020
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Beruft sich ein Arbeitnehmer auf den Verstoß gegen das Maßregelverbot nach § 612 a BGB, so trägt er grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die Beibringung der entsprechenden Voraussetzungen.

Hat das Arbeitsgericht ohne mündliche Verhandlung einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und beraumt das Landesarbeitsgericht auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers eine mündliche Verhandlung an, ist unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter durch Urteil zu entscheiden.
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