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Gescheiterter Eilantrag gegen Covid-19 Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
VG Berlin, AZ: 34 L 225.20, 13.06.2020
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Die COVID-19 Reisewarnung verletzt deutsche Reiseunternehmen nicht in ihren Rechten.

Allein eine mögliche zivilrechtliche Relevanz der Reisewarnung genügt nicht, um von einer Grundrechtsverletzung der Reiseunternehmen auszugehen.
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