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Eigenkapitalersetzende Bürgschaft eines GmbH-Gesellschafters
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 36/08, 20.07.2009
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Ein Gesellschafter, der für ein Bankdarlehen eine eigenkapitalersetzende Bürgschaft gestellt hat, ist verpflichtet, die Gesellschaft von der Rückzahlungsverbindlichkeit bei deren Fälligkeit freizustellen. Soweit stattdessen eine von der Gesellschaft gestellte Sicherheit verwertet und der Gesellschafter durch die Anrechnung des Verwertungserlöses von seiner Bürgschaftsschuld frei wird, steht dies einer Auszahlung an den Gesellschafter gleich, auch wenn der Gesellschafter selbst oder eine von ihm beherrschte Gesellschaft die Gesellschaftssicherheit erwirbt.

Die Höhe des Erstattungsanspruchs der Gesellschaft richtet sich allein nach der durch die Verwertung der Gesellschaftssicherheit erlangten Befreiung von der Bürgschaftsschuld und nicht nach dem Wert des Sicherungsguts.
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Keywords: Eigenkapitalersetzende Bürgschaft eines GmbH-Gesellschafters Rückzahlungspflicht bei Befreiung von der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft wegen Verwertung einer von der GmbH gestellten Sicherheit Höhe des Erstattungsanspruchs der GmbH Gesamtschuldner Bürgschaftsschuld Gesellschaftssicherheit Auszahlung Verwertungserlös Einlagenleistung Darlehensrückzahlungsanspruch