Detailansicht Urteil
Keine Duldung bei Überbau von Wärmedämmung, § 912 BGB
OLG Karlsruhe, AZ: 6 U 121/09, 09.12.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 147/10, 28.02.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 141/10, 28.01.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 152/07, 19.09.2008
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/07, 18.07.2008
-
OLG Brandenburg, AZ: 5 U 58/07, 22.05.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Dämmung Wärmedämmung Überbau Nachbargrundstück Grundstück Überhang Styropor Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Duldung Beseitigung Beseitigungsanspruch
Ähnliche Urteile
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- § 281 BGB findet auf den Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (Überwuchs [Wurzelbrut] durch Nachbargrnudstück) keine Anwendung
- Darf man in seinem Garten einen Galgen aufstellen?
- Zu den Grenzen der Trennung eines gemeinsam genutzten Entwässerungsrohres; §§ 741 ff BGB
- Zur Ortsüblichkeit einer Grenzeinfriedung, § 35 NachbG NRW
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Makler Garage Kurioses Gegenabmahnung Telefonwerbung Arzthaftung Treppenlift Protokoll Nutzungsentschädigung Beschluss Verwalter Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Abmahnung Sondereigentum Teilungserklärung Verkehrsunfall Miete Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Kündigung Schimmel Eigentümerversammlung Wurzeln Veränderung Tierhaltung Nachbarrecht Abschleppen Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Mietminderung Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!