Detailansicht Urteil
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Eigentümerversammlung während der Corona-Pandemie zulässig? - § 24 WEG
AG Dortmund, AZ: 514 C 88/20, 19.11.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Recklinghausen, AZ: 90 C 45/20, 29.12.2020
-
AG Kassel, AZ: 800 C 2563/20, 27.08.2020
-
AG Lemgo, AZ: 16 C 10/20, 24.08.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: COVID19 Covid19 Sars Virus Epedemie Rechtsanwalt Frank Dohrmann Versammlungsort Wohnungseigentümerversammlung Bottrop Anfechtungsklage Beschlussanfechtung
Ähnliche Urteile
- Zu den Voraussetzungen der Verkündung und der Wirksamkeit eines Umlaufbeschlusses; § 23 Abs. 3 WEG
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan müssen für das Kalenderjahr erstellt werden / Keine Sanierung ohne konkrete Kenntnis des Vorhabens / Zum Anspruch auf Erstellung des Vermögensberichts
- Erneuerung einer Aufzugsanlage ist keine Instandsetzung; §§ 21 Abs. 5, 22 WEG a.F.
- Genehmigung einer Klimaanlage auch ohne Klärung möglicher Immissionen zulässig; §§ 13 Abs. 2, 20 Abs. 4 WEG (sehr fraglich)
- Teilanfechtung eines Beschlusses grds. nicht zulässig; §§ 46 WEG, 139 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Kurioses Wirtschaftsplan Veränderung Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Verkehrsunfall Tierhaltung Miete Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Kündigung Mietminderung Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Sondereigentum Teilungserklärung Nachbarrecht Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Beschluss Garage Treppenlift Gemeinschaftseigentum Schimmel Wurzeln Beirat Abmahnung Anfechtungsklage Protokoll Telefonwerbung Arzthaftung Abschleppen Wohnungseigentümer Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!