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Bestellung des Wahlvorstandes einer Betriebsratswahl während der Pandemie
ArbG Lingen, AZ: 1 BV 1/21, 19.03.2021
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Kann aufgrund einer Pandemie (SARS-CoV-2) eine Betriebsversammlung nicht stattfinden, bestellt das Arbeitsgericht auf Antrag von 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern auch dann einen Wahlvorstand für die Wahl eines Betriebsrates, wenn die antragstellenden Arbeitnehmer nicht zuvor zu einer Betriebsversammlung eingeladen hatten.
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