Detailansicht Urteil
Nießbraucher kann Anfechtungsklage in Prozessstandschaft erheben, § 46 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 71/20, 27.11.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 17 T 78/19, 29.11.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 194/14, 10.07.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 131/13, 16.05.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Aktivlegitimation aktivlegitimiert Eigentümer Nießbraucher Klagebefugnis Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Schimmel Abschleppen Kündigung Verwaltungsbeirat Abmahnung Verkehrsunfall Telefonwerbung Arzthaftung Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Beschluss Einstimmigkeit Teilungserklärung Gegenabmahnung Mietminderung Kurioses Treppenlift Wurzeln Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Verwalter Miete Wohnungseigentümer Nachbarrecht Garage Sondereigentum Jahresabrechnung Makler Veränderung Tierhaltung Protokoll Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!