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Betriebsgefahr; § 7 StVG: Auch bei Parken über ein noch kokelnden Grill?
LG Saarbrücken, AZ: 13 S 177/19, 23.12.2019
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Parkt ein Kraftfahrzeug über einem noch glühenden Holzkohlegrill und entzündet es sich anschließend infolge der dadurch verursachten Erhitzung, ist ein hierauf beruhender Brandschaden an Rechtsgütern Dritter dem Betrieb des Kraftfahrzeuges i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG zuzurechnen.?

Sind damit die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 StVG erfüllt, besteht auch ein Direktanspruch gegen die Beklagte aus § 115 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 1 PflVG gerichtet auf Ersatz für den eingetretenen Schaden. Denn soweit die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die durch den "Gebrauch" des versicherten Fahrzeugs verursacht worden sind (§ 1 PflVG), schließt dies den Betrieb des Kraftfahrzeuges im Sinne von § 7 StVG ein.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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