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Zur Fiktive Schadensberechnung bei Selbst-, Teil- oder Billigreparatur; § 249 Abs.2 S.1 BGB
LG Stendal, AZ: 22 S 35/13, 19.12.2013
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Hat der Geschädigte eine vollwertige Reparatur durchgeführt, ist ihm eine fiktive Schadensberechnung auf der Grundlage eines Gutachtens verwehrt. ?

Hingegen kann er bei einer Selbst-, Teil- oder Billigreparatur weiterhin nach dem Gutachten abrechnen. Die Umsatzsteuer erhält er in diesem Fall nur, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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