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Hat ein nicht vorsteuerabzugsberechtigten Kfz-Leasingnehmers Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer für ein neu geleastes Fahrzeug?
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 31 C 34/09, 26.10.2010
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Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, steht ihm jedenfalls dann kein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer angefallen ist.

Einem nicht vorsteuerabzugsberechtigten Kfz-Leasingnehmer steht nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem Schädiger auch nach der Neufassung des § 249 II 2 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer für das neu geleaste Fahrzeug in Höhe der im Brutto-Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs enthaltenen Umsatzsteuer zu.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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