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Niedersachen: Clubs und Shisha-Bars dürfen trotz einer Inzidenz von über 10 geöffnet bleiben; § 28a Abs. 3 IfSG
OVG Lüneburg, AZ: 13 MN 352/21, 03.08.2021
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Keywords: Clubs Bars Disco Diskothek feiern rauchen tanzen trinken Alkohol Hoheitlicher Eingriff Maßnahme unmittelbar Zustand Lage Wegfall der Geschäftsgrundlage Verwendungsrisiko Corona Pandemie Sars cov 2 Virus Gewerbe Handel Verkäufer miete Mietvertrag zahlen Pflicht aussetzen verweigern
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