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YouTube darf grundlos keine Videobeiträge über Corona löschen
LG Köln, AZ: 28 O 350/21, 11.10.2021
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Nur bei einem kurzen Video mit einer offensichtlichen auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation dürfte eine Löschung auch ohne Benennung der konkreten Passage durch YouTube zulässig sein.

YouTube ist bei einem längeren Video daran gehalten, seinen Nutzer im Falle einer Löschung des Videos die entsprechende Passage mitzuteilen, die gegen die Nutzungsrichtlinien verstößt. Andernfalls verletzt YouTube seine Pflicht gegenüber ihrem Vertragspartner.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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