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Ist das Herstellen einer falschen Empfangsbestätigung auf einem elektronischen Paketboten-Lesegerät eine Urkundenfälschung?
OLG Köln, AZ: 1 RVs 191/13, 01.10.2013
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Die Herstellung einer falschen Empfangsbestätigung auf einem digitalen Medium erfüllt nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung.

Wenn ein Paketfahrer in seinem elektronischen Lesegerät mit dem Namen des an sich vorgesehenen Empfängers unterzeichnet, scheidet eube Urkundenfälschung mangels einer Verkörperung einer menschlichen Gedankenerklärung aus.
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Keywords: Urkundenfälschung Lesegerät falsche Unterschrift Keine Urkundenfälschung bei falscher Unterschrift auf digitalem Lesegerät Empfangsbestätigung Urkundenbegriff