Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Strafbarkeit beim wiederholten Gebrauchen von derselben gefälschten Urkunde gegenüber unterschiedlichen
OLG Koblenz, AZ: 1 Ws 327/18, 14.09.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nach erstmaligem Gebrauch einer gefälschten oder unechten Urkunde ist kein rechtswidriger Zustand erreicht, der weitere strafbare Gebrauchshandlungen gegenüber anderen Täuschungsadressaten ausschließt.

Der gutgläubige Adressat einer Gebrauchshandlung, dem die Urkunde zu einem rechtserheblichen Zweck vorgelegt wird, kann zugleich die Rolle eines Tatmittlers einnehmen und durch eine - von dem Täter in seinen Vorsatz aufgenommene - Weiterleitung der Urkunde an Dritte zu einer zweiten Gebrauchshandlung beitragen.

Bei Einreichung eines unechten oder gefälschten Scheck liegt im Regelfall bereits mit Vorlage an die erste Inkassobank eine vollendete Urkundenfälschung in der Tatvariante des Gebrauchmachens vor; denn bereits diese Bank wird im Scheckverkehr durch die Vorlage zu einem rechtserheblichen Verhalten veranlasst.

Auch bei einem einheitlichen Tatplan und einer hierdurch bewirkten Zusammenfassung von Tatvarianten des § 267 Abs. 1 StGB zu einer deliktischen Handlungseinheit ist jede einzelne Tathandlung dazu geeignet, einen inländischen Handlungsort im Sinne von § 9 Abs. 1 Alt. 1 StGB zu begründen.

Ein inländischer Versuchsort im Sinne von § 9 Abs. 1 Alt. 4 StGB besteht dann, wenn der Täter eine unechte oder verfälschte Urkunde durch eine Tathandlung im Ausland auf den Weg bringt, um sie zum Zweck der Täuschung im Rechtsverkehr einem bestimmten Personenkreis im Inland zugänglich zu machen. In der beabsichtigten inländischen Vorlage der Urkunde liegt ein "zum Tatbestand gehörender Erfolg" im Sinne der Vorschrift, der auch dort anzunehmen ist, wo die Tat ihre Gefährlichkeit im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut entfalten soll.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Urkundenfälschung Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber unterschiedlichen Adressaten Einsatz von Mittelspersonen beim Gebrauchmachen Einreichen eines gefälschten Schecks inländischer Tatort bei deliktischer Handlungseinheit verschiedener Tathandlungen unter Weiterreichung von Schecks aus dem Ausland