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Corona: Zugangsbeschränkungen zu Präsenzveranstaltungen einer Hochschule
VGH Mannheim, AZ: 1 S 3254/21, 09.11.2021
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Die Vorschriften über die Vorlage von Testnachweisen als Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen an Hochschulen sowie für die Nutzung von studentischen Lernplätzen, Archiven und Bibliotheken für nicht-immunisierte Personen in § 6 Abs. 1 und 2 sowie § 7 Abs. 1 Satz 1 CoronaVO Studienbetrieb sind voraussichtlich rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig und gleichheitsrechtlich nicht zu beanstanden. Hieran ändert der Umstand nichts, dass ein kostenloser „Bürgertest“ seit dem 11.10.2021 auch Studierenden nicht mehr zur Verfügung steht.

Dem spürbaren Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Studierenden stehen die ebenfalls gravierenden Folgen für Leib und Leben einer Vielzahl vom Coronavirus Betroffener und die damit verbundene Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems Deutschlands gegenüber.

Es kann offenbleiben, ob die in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 CoronaVStudBV BW 2021b geregelte Testpflicht wegen der mit der Durchführung eines Tests verbundenen Unannehmlichkeiten überhaupt in den Schutzbereich des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingreift.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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