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Beweissicherungsverfahren auch nach WEG-Reform gegen Miteigentümer zulässig, wenn das Sondereigentum betroffen ist; §§ 9a WEG, 485 ZPO
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 74/21, 09.12.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mangel Schimmel Feuchtigkeit Wohnung Wasserschaden Rohrbruch Eigentumswohnung Beeinträchtigung
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Der BGH (V ZB 131/17) hatte sich - nach dem alten WEG-Recht - für die Zulässigkeit eines Beweissicherungsverfahrens ohne Vorbefassung ausgesprochen. Das LG Frankfurt geht jetzt einen Mittelweg. Bis zu einer Klärung durch den BGH werden regionale Unterschiede in der Rechtsprechung einzelner Landgerichte kaum vermeidbar sein.