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Feuchtigkeitsschäden in der Eigentumswohnung - Muss die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Gutachter beauftragen?; § 21 WEG
AG Hamburg-Mitte, AZ: 22a C 73/18, 22.10.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gutachter Sachverständiger Verwalter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Feuchtigkeit Schimmel Nässe undichtigkeit
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Dabei dürfte die Entscheidung des AG Hamburg im Ergebnis sogar zutreffend sein, auch wenn die Begründung etwas holprig ist.
Der einzelne Wohnungseigentümer ist allerdings nicht schutzlos gestellt, als er es selber in der Hand hat, ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten. Hierfür bedarf es noch nicht einmal einer Vorbefassung durch die Eigentümergemeinschaft (vgl. BGH Az.: V ZB 131/17).