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Feuchtigkeitsschäden in der Eigentumswohnung - Muss die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Gutachter beauftragen?; § 21 WEG
AG Hamburg-Mitte, AZ: 22a C 73/18, 22.10.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gutachter Sachverständiger Verwalter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Feuchtigkeit Schimmel Nässe undichtigkeit
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- WEG darf Kosten der Gemeinschaft einzelnen Wohnungseigentümern auferlegen / Instandsetzungsmaßnahmen dürfen nicht deligiert werden; §§ 16 Abs. 2 S. 2, 18 WEG
- Wohnungseigentümer können im Einzelfall Instandsetzungsmaßnahmen (hier: Fenster) dem Sondereigentümer der Wohnung allein auferlegen; § 16 Abs. 2 WEG
- Vergleichsangebote müssen den Eigentümern vor der Versammlung bekanntgegeben werden; §§ 18, 19 WEG
- Wohnungseigentümergemeinschaft haftet nicht für durch Verwalterverschulden vor dem 01.12.2020 entstandene Schäden gegenüber Miteigentümer; §§ 26, 27 WEG; 280 BGB
- Zu den Voraussetzungen einer nachträglichen Genehmigung einer baulichen Veränderung gem. § 20 Abs. 1 WEG
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Dabei dürfte die Entscheidung des AG Hamburg im Ergebnis sogar zutreffend sein, auch wenn die Begründung etwas holprig ist.
Der einzelne Wohnungseigentümer ist allerdings nicht schutzlos gestellt, als er es selber in der Hand hat, ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten. Hierfür bedarf es noch nicht einmal einer Vorbefassung durch die Eigentümergemeinschaft (vgl. BGH Az.: V ZB 131/17).