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Kein Schadenersatz für entgangene Gebrauchsvorteile eines Pelzmantels; § 249 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 131/73, 28.02.1980
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BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 98/12, 24.01.2013
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OLG Köln, AZ: 5 U 85/01, 23.01.2002
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BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 39/93, 05.02.1993
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 315/80, 15.12.1982
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BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 183/79, 28.02.1980
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Keywords: Sache gegenstand vorenthalten nicht brauchbar gebrauchter nutzen können nutzbar immaterieller Schaden messbar fühlbar
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