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Kein Schadenersatz für entgangene Gebrauchsvorteile eines Pelzmantels; § 249 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 131/73, 28.02.1980
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Keywords: Sache gegenstand vorenthalten nicht brauchbar gebrauchter nutzen können nutzbar immaterieller Schaden messbar fühlbar
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