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Eltern müssen Testpflicht schulpflichtiger Kinder nachkommen
OVG Berlin, AZ: OVG 3 S 144/21, 26.01.2022
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Eltern sind verpflichtet, das schulpflichtige Kind in der erforderlichen Weise auszustatten und vorzubereiten, die es in die Lage versetzt, am Unterricht bzw. an den Schulveranstaltungen teilzunehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. April 2021 - OVG 3 M 4/21).

Dies schließt die Aufgabe ein, die aus Gründen des Infektionsschutzes erlassenen besonderen Voraussetzungen für den Aufenthalt in Schulen zu beachten und deren Einhaltung, soweit dem elterlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen, sicherzustellen, um somit die Teilnahme des Kindes am Unterricht zu ermöglichen.

Hierzu zählt für das Schuljahr 2021/2022 dieVorgabe, dass der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Präsenzunterricht den regelmäßigen Nachweis der Testung der Schülerin bzw. des Schülers voraussetzt, woraus sich in Verbindung mit der Teilnahmepflicht nach §§ 36, 44 Abs. 3 BbgSchulG eine Verpflichtung zur Testung ergibt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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