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Persönlichkeitsrecht des Partners einer Prominenten
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 403/19, 14.12.2021
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Je größer der Informationswert für die Öffentlichkeit, desto mehr muss das Schutzinteresse desjenigen, über den informiert wird, hinter den Informationsbelangen der Öffentlichkeit zurücktreten. Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen umso schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist.

Dem Partner einer Prominenten, der der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannt ist, kommt keine Leitbild- und Kontrastfunktion zu.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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