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Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bedauerns-Schlussformel unter dem Arbeitszeugnis
LAG München, AZ: 3 Sa 188/21, 15.07.2021
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Eine Arbeitnehmerin, deren Leistung und Verhalten im Endzeugnis mit "gut" bewertet worden ist, hat keinen Anspruch auf Bescheinigung des Bedauerns über ihr Ausscheiden, schon gar nicht auf die Steigerung "wir bedauern sehr".

Es besteht kein Anspruch darauf, dass (gute) Wünsche für die private Zukunft in die Schlussformel eines Endzeugnisses aufgenommen werden.
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Keywords: Endzeugnis Schlussformel Wünsche Aufhebungsvertrag Freistellung Gute-Wünsche-Formel Bedauerns-Formel Schlussformel Persönlichkeitsrecht Berufsausübungsfreiheit Leistungserfolg Verhaltens- und Leistungsbewertung