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Zum Anspruch der Einräumung eines Notwegerechts zum Erreichen einer Garage; § 917 BGB
AG Bottrop, AZ: 12 C 104/21, 01.03.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Notwegerecht Nachbarschaft RechtsanwalT Frank Dohrmann Bottrop
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Letztendlich verbiete sich eine typisierende Betrachtungsweise. Bei der Prüfung eines Notwegerechts kommt es auf den Einzelfall an, insbesondere auf die tatsächliche mögliche Erreichbarkeit des Grundstücks.
Liegt das Grundstück, dessen Eigentümer ein Notwegerecht begehrt, an einem öffentlichen Weg oder Straße, ist die Erreichbarkeit des Grundstück grds. gegeben, so dass die Garage nicht notwendig mit dem Pkw erreicht werden muss.
Auch ein baurechtswidirger Zustand kann das Notwegerecht ausschließen.
Dabei darf allerdings nicht verkannt werden, dass die Erreichbarkeit des Grundstücks über einen Fußweg nicht ausreichend sein dürfte, wenn in unmittelbarer Nähe des Grundstücks das Parken mit einem Pkw unmöglich ist. In dem Fall kann auch bei einem öffentichen Gehweg ein Notwegerecht zum Befahren mit einem Pkw zwecks Erreichens des eigenen Grundstücks in Betracht kommen.