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Widerrufsrecht bei Medizinprodukten
AG Köln, AZ: 142 C 201/13, 13.01.2014
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Bestellt ein Verbraucher schriftlich bei einem Unternehmen ein Medizinprodukt, das ihm von dem Unternehmen zugesandt wird, liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Das dem Verbraucher grundsätzlich zustehende Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn einer der in § 312d Abs. 4 BGB genannten Ausschlussgründe vorliegt.?

Ist ein zurückgesandtes Medizinprodukt – wenn auch nur beschränkt – wiederverkäuflich, wird das Widerrufsrecht nicht durch § 312d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3 BGB ausgeschlossen.?

Die Pflicht zur Information über das Nichtbestehen eines Widerrufs- und Rückgaberechtes umfasst auch die Information über die Ausschlussgründe nach § 312d Abs. 4 BGB.?

Eine fehlerhafte Information begründet einen Schadensersatzanspruch des Verbrauchers auf Befreiung von dem gegen ihnen gerichteten Kaufpreisanspruch.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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