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Strafbarkeit wegen Unfallmitverursachung durch falsches Parken?
OLG Stuttgart, AZ: 1 Ss 124/92, 31.03.1992
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Kommt der Fahrer eines Kraftfahrzeugs, das falsch geparkt war und dadurch einen Unfall mitverursacht hatte, nachträglich zum Unfallort, so wird damit noch keine Pflicht begründet, Feststellungen nach StGB § 142 zu ermöglichen; er darf sich umgehend wieder entfernen.

Wer von vorneherein nicht zum Kreis der von Gesetzes wegen Unterlassungs- und Duldungspflichtigen gehört, kann nicht nachträglich infolge freiwilligen Handelns diesem Kreis zugerechnet werden. Solche Fälle werden in aller Regel bei der Beteiligung am ruhenden Verkehr vorkommen; dann aber werden die Feststellungen zur Person und zur Art der Unfallbeteiligung ohnehin nicht sofort benötigt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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