Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Anwesenheit am Unfallort als Voraussetzung einer Unfallflucht; § 142 Abs.1 Nr. 1 StGB
OLG Jena, AZ: 1 Ss 70/03, 22.06.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Unfallbeteiligter im Sinne des § 142 StGB kann nur sein, wer im Unfallzeitpunkt am Unfallort anwesend ist.

Unfallort ist nur der Bereich, in dem der Unfallbeteiligte seine Pflicht, einem Berechtigten seine Unfallbeteiligung zu offenbaren, erfüllen kann, oder in dem - unabhängig davon - eine feststellungsbereite Person unter den gegebenen Umständen einen Wartepflichtigen vermuten und ggf. durch Befragen ermitteln würde. Dabei ist auf die Vorstellung eines im unmittelbaren Unfallbereich zurückgebliebenen Unfallbeteiligten, anderenfalls auf einen - gedachten - später hinzukommenden Feststellungsberechtigten abzustellen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Verfassungsbeschwerde Urteil Beschluss strafe Bußgeld Ordnungswidrigkeit Straftat Tagessatz Gefängnis Freiheitsstrafe Unfallflucht Auto PKW vorsatzlos fahrlässig nicht bemerkt gekratzt berührt touchiert beschädigt Bagatellisieren Reparatur nachträglich später Unfallort verlassen gleich