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Erzwingung eines Parkplatzes nicht sozial verwerflich - keine Nötigung bei maßvollen Anfahren der freihaltenden Person
OLG Naumburg, AZ: 2 Ss 54/97, 26.05.1997
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Zwar ist das Zufahren in Richtung auf eine in einer Parklücke stehende Person mit schrittweisem Anhalten und die schließliche Berührung des Knies Gewalt i.S. von § 240 Abs. 1 StGB, jedoch fehlt es an der Verwerflichkeit der Nötigungshandlung i.S. von § 240 Abs. 2 StGB, wenn der Täter nach § 12 Abs. 5 StVO berechtigt ist, in die Parklücke einzufahren.

In einem solchen Fall ist die Erzwingung eines Parkplatzes nicht sozial verwerflich i.S. von § 240 Abs. 2 StGB, wenn das Hineinfahren in die Parklücke in maßvoller Weise geschieht und die dort stehende Person keiner erheblichen Gefährdung ausgesetzt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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