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Beseitigung einer ohne Genehmigung an einer Tiefgaragenwand durch Miteigentümer angebrachten Ladestation
AG Berlin-Schöneberg, AZ: 771 C 87/14, 09.04.2015
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Ein Nachteil kann darin bestehen, dass jeder andere Wohnungseigentümer das gleiche Recht auf Zustimmung zu einer vergleichbaren baulichen Veränderung (Ladestation, Wall-Box) in Anspruch nehmen könnte und es dann aller Voraussicht nach zu Unzuträglichkeiten käme.

Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen mit Nachahmern sind nicht auszuschließen.

Schließlich ist die Installation der Ladestation wegen des Ausschlusses der übrigen Miteigentümer nachteilig, wenn der allgemeine Elektroanschluss der Tiefgarage mit dem Anschluss weiterer Ladestationen überlastet ist.?
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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