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Rückzahlungsanspruch von Spieleinsätzen in ausländischen Online-Glücksspielen
LG Köln, AZ: 16 O 614/20, 19.10.2021
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Ein ausländischer Glücksspielanbieter, der in  Deutschland ansässigen Spielern die Teilnahme an Online-Glücksspielen über eine deutschsprachige Webseite einräumt, verstößt gegen das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012.

Ein unter Verstoß gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 zustande gekommener Glücksspielvertrag ist gemäß § 134 BGB nichtig.?

Die von einem Spieler im Rahmen eines nichtigen Glücksspielvertrags rechtsgrundlos getätigten Spieleinsätze für die Teilnahme an einem Online-Glücksspiel können vom Glücksspielanbieter gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB zurückgefordert werden.?

Die Rückforderung kann gemäß § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen sein, wenn dem Spieler seinerseits ein Gesetzes- oder Sittenverstoß angelastet werden kann.

Der Rückforderungsausschluss gemäß § 817 Satz 2 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn der Spieler vorsätzlich verbotswidrig handelt. Ausreichend ist hierfür, dass sich der Spieler dem Gesetzes- oder Sittenverstoß zumindest leichtfertig verschließt.

Die Rückforderbarkeit wegen der Nichtigkeit des Glücksspielvertrags wird durch § 762 BGB nicht verhindert, da dieser einen wirksamen Spielvertrag voraussetzt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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