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Beim Online-Casino verlorene Einsätze können zurückgefordert werden
LG Gießen, AZ: 4 O 84/20, 25.02.2021
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Der Teilnehmer eines Online-Glücksspiels kann seine verlorenen Spieleinsätze vom Betreiber der Internetseite gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB sowie nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 GlüStV zurückfordern, da das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten und ein Vertrag über die Teilnahme an dem Online-Glücksspiel gemäß § 134 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 GlüStV nichtig ist.

Eine Rückforderung ist nicht gemäß § 817 Satz 2 2. Hs. BGB ausgeschlossen, da die Rechtswidrigkeit des Geschäfts auf Vorschriften beruht, die den leistenden Teil schützen sollen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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