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Anspruch auf Kostenbeteiligung wegen Freilegung eines verschütteten Grenzsteins
OLG Celle, AZ: 4 U 84/06, 13.07.2006
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Die Freilegung eines verschütteten, aber zutreffend positionierten Grenzsteins rechtfertigt keinen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Kostenbeteiligung zur Wiederherstellung eines Grenzzeichens gemäß § 919 Abs. 1 und 3 BGB.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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