Detailansicht Urteil
Streitwert der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/13 S 35/22, 08.08.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 45/21, 08.03.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 258/20, 30.09.2021
-
AG Essen-Borbeck, AZ: 64 C 21/17, 19.10.2018
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 49/17, 20.12.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 88/16, 09.02.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: WEG wohnungseigentum wohnungseigentümergemeinschaft wohnungseigentumsgesetz Abrechnung Anfechtung Beschluss Beschlussfähigkeit gemeinschaft Teilungserklärung Abrechnungsspitze Fassung
Ähnliche Urteile
- Nur im Grundbuch eingetragener Eigentümer darf an der WEG-Versammlung teilnehmen / Bei Klage auf Verwaltungshandeln ist keine Vorbefassung erforderlich
- Zur Anforderung an den „extremen Ausnahmefall“ im Sinne von § 35 Abs.1 S.1 GewO
- Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
- Auswahl unter zwei privaten Bewerbern bei der Vergabe der Durchführung von Wochenmärkten.
- Fristbeginn der Genehmigungsfiktion des § 6a Abs.1 GewO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Einstimmigkeit Abschleppen Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Mietminderung Veränderung Beirat Abmahnung Wirtschaftsplan Schimmel Garage Eigentümerversammlung Sondereigentum Anfechtungsklage Tierhaltung Kündigung Verkehrsunfall Verwalter Arzthaftung Verwaltungsbeirat Protokoll Teilungserklärung Telefonwerbung Kurioses Wohnungseigentümer Makler Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Treppenlift Jahresabrechnung Wurzeln Nutzungsentschädigung Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!